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Ende Juli 2009 wurden die Parteivorstände der im Bundestag
vertretenen Parteien vom bcs angeschrieben und mit Fragen konfrontiert,
wie sie die Mobilitätsdienstleistung CarSharing in der kommenden
Legislaturperiode im Bundestag behandeln werden.
Wir möchten Sie mit der Veröffentlichung der Parteienantworten
ausdrücklich dazu anregen, Ihre eigenen Schlussfolgerungen in Bezug auf
Ihre Wahlentscheidung am 27.09.2009 zu treffen.
Wahlprüfstein 1: CarSharing als umwelt- und verkehrsentlastende Mobilitätsdienstleistung anerkennen
Ist Ihre Partei (hier wurde der Name der angeschriebenen Partei eingetragen) bereit, die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing anzuerkennen, das dem Wohle der Allgemeinheit dient?
Ist Ihre Partei bereit, zukünftig CarSharing als entlastende
Maßnahme in Programmen zur Verkehrs- und Umweltentlastung, des
Klimaschutzes und der Stadtentwicklung angemessen zu berücksichtigen?
Antwort von Herrn Dr. Ingenlath von der CDU-Bundesgeschäftsstelle, auch im Namen der CSU in Bayern übermittelt:
Ja. Aus Sicht der von CDU und CSU ist CarSharing ein wichtiger Baustein eines umweltorientierten Verkehrssystems.
Ja. Die gemeinschaftliche Nutzung von Pkw unter Einschaltung von CarSharing-Organisationen trägt im Effekt zur Entlastung insbesondere des innerstädtischen Verkehrs bei. CarSharing stellt für viele Bürgerinnen und Bürger inzwischen eine sinnvolle Alternative zum Privat-Pkw dar.
Antwort von Kajo Wasserhövel, Bundesgeschäftsführer der SPD:
Ziel unserer Verkehrspolitik ist es, einen nachhaltigen und integrierten Mobilitätsansatz zu stärken. Dabei kommt aus unserer Sicht dem CarSharing als verknüpfendem Element zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln und Nutzungsformen eine wichtige Rolle zu. Vor diesem Hintergrund wird sich die SPD auch in der kommenden Legislaturperiode für eine Unterstützung von CarSharing-Angeboten einsetzen.
Antwort von Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP:
Die FDP sieht im CarSharing eine sinnvolle Ergänzung der individuellen und öffentlichen Mobilitätsoptionen. CarSharing ist vor allem in städtischen Ballungsgebieten sinnvoll. Die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing rechtfertigt eine angemessene Berücksichtigung bei Maßnahmen des Klimaschutzes und der Stadtentwicklung.
Antwort von Stefanie Rose, Bereich Strategie und Politik in der Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE:
DIE LINKE erkennt die verkehrs- und umweltentlastende sowie in den Städten Platz sparende Wirkung des CarSharing schon seit langem an. In unserem Bundestagswahlprogramm heißt es: „Der Verkehr ist der einzige Sektor in Deutschland, der steigende Klimabelastungen verursacht. DIE LINKE kämpft daher für eine ökologische Verkehrswende.“ Als Ergänzung zum öffentlichen Verkehr ist CarSharing ein wichtiger Mobilitäts-Baustein für die Ökologische Verkehrswende. Aus Sicht der LINKEN stellt sich allerdings die Frage, wie auch diejenigen als CarSharing-Nutzer gewonnen werden können, die nicht deshalb kein eignes Auto haben, weil sie es bewusst nicht wollen, sondern weil sie es sich nicht leisten können. Zumindest nach unserer Einschätzung ist diese Gruppe bei den CarSharing-Kunden eher schwach repräsentiert.
Dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für CarSharing nicht verbessert haben, bedauern wir sehr – dafür sind aber die letzten Regierungen verantwortlich
Antwort des Bundesvorstands Bündnis 90/Die Grünen:
Zahlreiche Studien belegen, dass Car Sharing sowohl den Verkehr - vor allem Parkflächen – als auch die Umwelt entlastet. Car Sharing ist eine umweltfreundliche Mobilitätsdienstleistung, die dafür auch mit dem Blauen Engel zertifiziert werden kann.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass Car Sharing als integrierter Teil eines erweiterten Öffentlichen Verkehrs in der Stadt- und Verkehrsplanung begriffen und entsprechend gefördert wird.
Wahlprüfstein 2: Geradlinig an Umweltzielen und Verkehrsentlastung orientierte Verkehrs- und Umweltpolitik
Ist Ihre Partei bereit, zukünftig mittel- und langfristige
Verkehrs- und Umweltziele zu definieren und auch kurzfristigen
politischen Steuerungsbedarf konsequent an diesen Entlastungszielen
auszurichten?
Ist Ihre Partei bereit, CarSharing als umweltfreundliche
Mobilitätsdienstleistung in eventuell notwendigen kurzfristigen
Lenkungsmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen?
Antwort von Herrn Dr. Ingenlath von der CDU-Bundesgeschäftsstelle, auch im Namen der CSU in Bayern übermittelt:
Ökologie wird für die Ökonomie des 21. Jahrhunderts immer wichtiger. Aus dieser engen und sich wechselseitig befruchtenden Verbindung erwachsen für Deutschland große Entwicklungspotenziale. CDU und CSU stehen in der Verkehrs-, Klima- und Umweltpolitik für einen kooperativen Stil, der die Akteure dazu ermutigt, selbst Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen einen „Umweltpakt Deutschland“ als eine neue Form der Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Staat in den Schlüsselfragen von Ökologie und Ökonomie, zu denen auch die Verkehrspolitik zählt. CarSharing ist als umweltfreundliche Mobilitätsdienstleistung dabei angemessen zu berücksichtigen.
Antwort von Kajo Wasserhövel, Bundesgeschäftsführer der SPD:
Mobilität ermöglicht persönliche Entfaltung und gesellschaftliche Teilhabe. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsleben, an Bildung und Kultur sowie am gesellschaftlichen Leben insgesamt. Mobilität darf daher nicht zum Luxusgut werden. Zugleich muss auch die Verkehrspolitik einen entscheidenden Beitrag leisten, wenn es darum geht, ein besseres Klima zu erreichen. Grundlegendes Ziel unserer modernen Verkehrspolitik ist es, die gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendige Mobilität umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Daran werden wir auch in der kommenden Legislaturperiode unsere Verkehrspolitik ausrichten. Dazu setzen wir auf innovative Mobilitätskonzepte. Aus Sicht der SPD stellt in diesem Zusammenhang CarSharing als organisierte gemeinschaftliche Autonutzung eine ökologisch sinnvolle Verkehrsdienstleistung dar. Sie erleichtert den Bürgern auf Wegen mobil zu sein, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV nur schwer zu bewältigen sind. CarSharing schließt so eine bestehende Lücke im Umweltverbund
Antwort von Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP:
Die FDP hat die Abwrackprämie von Anfang an abgelehnt. Sie besitzt keine nachhaltige Wirkung ─ weder in umweltpolitischem noch in industriepolitischem Sinne. Die FDP hat ihr Konzept für eine mittel- und langfristige Verkehrs- und Umweltpolitik bereits vorgelegt. Im Kern wollen wir die Einbeziehung des gesamten Verkehrssektors in den Emissionshandel. Davon wird auch CarSharing profitieren.
Antwort von Stefanie Rose, Bereich Strategie und Politik in der Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE:
DIE LINKE sieht es in der Tat als ein großes Manko der Verkehrspolitik an, dass sich diese keine echten Ziele setzt. Vielmehr ordnet sich die Verkehrspolitik scheinbar unvermeidbaren Verkehrsprognosen unter – und betoniert dem angeblichen Verkehrsbedarf dann hinterher. Da die Annahmen eines Wirtschaftswachstums von durchschnittlich 1,7% und eines Ölpreises um die 60 US-Dollar im Jahr 2025 aus heutiger Sich nicht gerade als realistisch anzusehen sind, darf die Verkehrsprognose 2025 nicht weiter als Grundlage der Verkehrspolitik dienen. Stattdessen müssen an erster Stelle verkehrspolitische Ziele und Umwelt-Ziele definiert werden, an denen sich die konkrete Verkehrspolitik zu orientieren hat.
Die fehlende bzw. kontraproduktive Umwelt-Wirkung der Abwrackprämie hat DIE LINKE von Anfang an kritisiert. Wir halten allerdings wenig davon, dass verfehlte Instrument der Abwrackprämie nun um eine Komponente CarSharing zu erweitern. In der Diskussion waren viele Vorschläge, die allesamt besser gewesen wären als das, was die Bundesregierung nun tatsächlich beschlossen hatte. Eine ökologische Verkehrswende wird aber nicht durch Konjunkturprogramme eingeleitet. Hierfür bedarf es eines langen Atems.
Antwort des Bundesvorstands Bündnis 90/Die Grünen:
Die Abwrackprämie war eine umweltpolitische Katastrophe. Wir wollen, dass auch im Verkehrsbereich endlich ernst mit dem Klimaschutz gemacht wird. Bis 2007 haben die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs gegenüber 1990 gerade einmal um 4,2% abgenommen, während insgesamt 18,8% weniger CO2 in Deutschland emittiert wurde. Das zeigt, dass es einen enormen Nachholbedarf im Verkehrsbereich gibt. Car Sharing als klimafreundliche Mobilitätsdienstleistung kann zum Erreichen der Klimaziele einen wichtigen Beitrag leisten.
Wir wollen es Kommunen erleichtern, eine Citymaut in besonders belasteten Innenstädten einzuführen. Car Sharing Fahrzeuge sollten von einer solchen Maut ausgenommen werden, da Car Sharing die Umwelt nachweislich entlastet.
Wahlprüfstein 3: CarSharing mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz belegen
Ist Ihre Partei bereit, CarSharing-Leistungen mit dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz zu belegen, sofern in der kommenden
Legislaturperiode – aus welchem Anlass auch immer - eine Überarbeitung
der Leistungen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen,
erfolgt?
Antwort von Herrn Dr. Ingenlath von der CDU-Bundesgeschäftsstelle, auch im Namen der CSU in Bayern übermittelt:
CDU und CSU wollen eine strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen.
Antwort von Kajo Wasserhövel, Bundesgeschäftsführer der SPD:
Es entspricht der Beschlusslage der SPD, dass das System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze insgesamt zu überprüfen und neu auszurichten ist. Der aktuelle Anwendungsbereich des ermäßigten Satzes in Deutschland lässt zweifelsohne eine überzeugende Systematik vermissen.
Grundlage für Gegenstände und Dienstleistungen, die mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersätzen belegt werden, sollte nach dem Parteitagsbeschluss sein, dass es sich um Güter des täglichen Bedarfs oder auch Produkte handelt, die für die Menschen von existenzieller Bedeutung sind
Antwort von Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP:
Die FDP steht für eine steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch insgesamt niedrige Steuersätze und eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts. Der Einführung neuer steuerlicher Ausnahmetatbestände steht die FDP daher skeptisch gegenüber. Wir glauben, dass der Erfolg des CarSharings durch die Höhe des Mehrwertsteuersatzes nicht wesentlich beeinflusst wird.
Antwort von Stefanie Rose, Bereich Strategie und Politik in der Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE:
DIE LINKE will den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent ausweiten auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und auf arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie der Hotellerie und Gastronomie.
Im Verkehrsbereich wollen wir zukünftig alle Leistungen des öffentlichen Personenverkehrs mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegen. Ob zum öffentlichen Personenverkehr auch Leistungen des Carsharings gehören, wurde bisher noch nicht diskutiert.
Antwort des Bundesvorstands Bündnis 90/Die Grünen:
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt bisher für Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr und bei Taxis bis zu einer Entfernung von 50 Kilometer. Diese Beschränkung ist schon heute wirklichkeitsfremd. Wir wollen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz daher auch im Schienenpersonenfernverkehr einführen. In diesem Zusammenhang wollen wir auch prüfen, inwieweit Car Sharing im Unterschied zur klassischen Autovermietung als Teil des öffentlichen Verkehrs verstanden werden kann, um dann auch dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu unterliegen.
Wahlprüfstein 4: Gemeinnützigkeitsstatus für ehrenamtlich arbeitende CarSharing-Vereine
Ist Ihre Partei bereit, die rechtlichen und fiskalischen
Voraussetzungen zu schaffen, damit ehrenamtlich organisierte
CarSharing-Vereine den Gemeinnützigkeitsstatus erhalten bzw. behalten
können und die CarSharing-Angebote im Zweckbetrieb des Vereins
betrieben werden können?
Antwort von Herrn Dr. Ingenlath von der CDU-Bundesgeschäftsstelle, auch im Namen der CSU in Bayern übermittelt:
Für die CDU und CSU hat das bürgerschaftliche Engagement Tradition und Zukunft. Die Unterstützung von Vereinen und die Förderung des Ehrenamts gehört zu den fundamentalen Anliegen unserer Politik. In unserem Regierungsprogramm 2009-2013 geben wir ein eindeutiges Bekenntnis zum ehrenamtlichen Engagement ab. Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gehört zu den sechs Zukunftsprojekten, die wir besonders fördern wollen. CDU und CSU werden sich auch weiterhin für die Stärkung von Vereinen und die Fortentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts einsetzen.
Antwort von Kajo Wasserhövel, Bundesgeschäftsführer der SPD:
Bürgerschaftliches Engagement stärkt die Zivilgesellschaft und sichert die Zukunftsfähigkeit der Demokratie. Deutschland ist auf Menschen angewiesen, die bereit sind, im Interesse des Gemeinwohls öffentlich Verantwortung zu übernehmen. In Anerkennung und Unterstützung der Leistung dieser freiwilligen Helfer hat die SPD die steuerlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement 2007 reformiert. Die zahlreichen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts erreichen ein Entlastungsvolumen von knapp 500 Mio. Euro jährlich. Unter anderem wurde die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften auf 35.000 Euro/Jahr angehoben.
In der kommenden Legislaturperiode wollen wir die Engagementpolitik in Deutschland im Dialog mit den Akteuren weiterentwickeln. Dies umfasst auch die CarSharing-Vereine, deren Tätigkeit im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich gemeinnützig sein kann.
Antwort von Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP:
Die FDP erkennt bürgerschaftliches Engagement an und fördert es. Das gilt in vielen Lebensbereichen, auch im Bereich des CarSharings. Wir wollen insgesamt eine Verbesserung des Status ehrenamtlicher Tätigkeit. Dabei sollte es aber keine Zersplitterung mit Sonderregelungen und Sondergesetzen für die einzelnen Bereiche geben.
Antwort von Stefanie Rose, Bereich Strategie und Politik in der Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE:
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht enthält einen Katalog von Tätigkeiten bzw. Aktivitäten, die unter den Gemeinnützigkeitsstatus fallen. Dabei existieren klare Voraussetzungen für das Steuerprivileg. Damit existieren grundsätzlich die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen auch für das Carsharing. Eine explizite Nennung des Tätigkeitsfeldes des Carsharings in der Abgabenordnung halten wir nicht für sinnvoll.
Antwort des Bundesvorstands Bündnis 90/Die Grünen:
Die Car Sharing Landschaft besteht nicht nur aus großen Unternehmen, sondern wird auch von vielen kleinen engagierten Initiativen getragen. Car Sharing ist daher eine mittelständische Branche und diese Branchenstruktur wollen wir erhalten.
Wir werden das mit diesem Wahlprüfstein erstmalig an uns herangetragene Anliegen der Gemeinnützigkeit für den Fall der Nutzung im Verein wohlwollend prüfen.
Wahlprüfstein 5: CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ermöglichen
Ist Ihre Partei bereit, in der kommenden Legislaturperiode die
gesetzliche Grundlage zu schaffen (durch eine Änderung von StVG/StVO),
damit Kommunen in Deutschland in die Lage versetzt werden, bei Bedarf
CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu genehmigen?
Ist Ihre Partei bereit, bei einer solchen Änderung der gesetzlichen
Grundlagen auch zu ermöglichen, dass diese CarSharing-Stationen wirksam
gegen Falschparker geschützt werden können?
Antwort von Herrn Dr. Ingenlath von der CDU-Bundesgeschäftsstelle, auch im Namen der CSU in Bayern übermittelt:
In dieser Frage vertreten insbesondere die Kommunen bzw. Kommunalen Spitzenverbände die Auffassung, dass bereits alternative Möglichkeiten bestehen. Es ist zu befürchten, dass durch eine privilegierte Nutzung von Parkplätzen für Zwecke des CarSharing Parkraum verknappt wird und dadurch neuer Parkdruck gerade in Ballungsräumen entstehen könnte. Zudem muss auch die Möglichkeit einbezogen werden, dass andere Parkplatzsuchende Gleichbehandlung verlangen, zum Beispiel im Bereich der Mietwagen.
Antwort von Kajo Wasserhövel, Bundesgeschäftsführer der SPD:
Das größte Problem für das weitere Wachstum von CarSharing liegt in der bisherigen Restriktion, dass CarSharing- Stationen nicht auf Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum eröffnet werden können. Bereits in der 15. Wahlperiode im Jahr 2005 hat die SPD dies in einem Antrag im Deutschen Bundestag thematisiert und mit der damaligen rot-grünen Regierungsmehrheit die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung zu prüfen, mit dem Ziel, eine Einrichtung von reservierten CarSharing-Stellplätzen in den Kommunen zu ermöglichen. Leider konnte dieser Beschluss in der 16. Wahlperiode und damit in der großen Koalition wegen des ideologischen Widerstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht umgesetzt werden. Die SPD steht nach wie vor zu dem Beschluss von 2005 und wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode für eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen einsetzen. Der wirksame Schutz gegen Falschparker steht dabei auch auf der Tagesordnung.
Antwort von Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP:
Viele Kommunen in Deutschland haben bereits jetzt die Richtung von CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum gefördert. Die FDP ist der Ansicht, dass eine Änderung des Strassenverkehrsrechts nicht erforderlich ist. Letztlich muss auch berücksichtigt werden, dass CarSharing zum Bereich der individuellen Mobilität zählt und nicht Privilegien des öffentlichen Personennahverkehrs in Anspruch nehmen kann.
Antwort von Stefanie Rose, Bereich Strategie und Politik in der Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE:
DIE LINKE setzt sich dafür ein, so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von CarSharing-Stationen zu schaffen. Sie hat bereits in der nun ablaufenden Legislaturperiode darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung in dieser Frage den entsprechenden Beschluss des Bundestages immer noch nicht umgesetzt hat. Es rächt sich nun, dass die rot-grüne Bundesregierung die entsprechenden Regelungen in den sieben gemeinsamen Regierungsjahren nicht selber auf den Weg gebracht hat, sondern kurz vor Ende nur noch einen Beschluss des Bundestages hinbekommen haben – dessen Umsetzung die jetzige Regierung und insbesondere das Wirtschaftsministerium leider erfolgreich blockiert haben.
Antwort des Bundesvorstands Bündnis 90/Die Grünen:
Ja, wir Grüne waren schon Initiatoren eines rot-grünen Antrags aus dem Jahr 2005, der die Bundesregierung aufforderte, die Stellflächenausweisung für Car Sharing im öffentlichen Straßenraum einzuführen. 2009 haben wir mit einem weiteren Antrag im Deutschen Bundestag nachgelegt, der aber von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt wurde. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese Forderung, die mittlerweile auch von der Mehrheit der Bundesländer unterstützt wird, endlich umgesetzt wird.
Falschparker auf Car-Sharing-Stellflächen werden sich nie ganz verhindern lassen, es sei denn die Plätze werden durch Bügel gesichert, die aber den Aufwand für Car Sharer häufig unnötig erhöhen. Falschparker sollten damit rechnen müssen, abgeschleppt zu werden und die örtlichen Straßenverkehrsbehörden sind bei Einführung von Car-Sharing-Stellflächen für dieses Thema zu sensibilisieren.
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