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Pressemitteilung

Ein CarSharing, das Deutschlands Ballungsräume nachhaltig entlastet, braucht eigene Parkplätze im öffentlichen Raum.

Pressemitteilung

Berlin, 27.02.2015

Seit zehn Jahren fordert die CarSharing Branche ein Gesetz, das die Aufstellung von CarSharing-Fahrzeugen im Straßenraum regelt. Das Bundesverkehrsministerium hat im Januar 2015 angekündigt, diese Forderung endlich umzusetzen. Es mehren sich jedoch die Zweifel, ob dabei ein Gesetz entsteht, das an der Sache und an den Bedürfnissen der meisten Anbieter und ihrer Kunden orientiert ist. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will jetzt durch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mehr Klarheit schaffen.

Ein stationsbasiertes CarSharing-Auto ersetzt bis zu zehn private Pkw. Diese in zahlreichen Studien belegte Entlastungswirkung ist der Kern des ökologischen Nutzens von stationsbasiertem CarSharing. Voraussetzung dafür, dass diese Entlastungswirkung sich voll entfaltet, ist jedoch die Attraktivität des Angebots aus Kundensicht. Hier gilt: Das CarSharing-Fahrzeug muss im Straßenraum gut sichtbar sein, und der Kunde muss die Sicherheit haben, dass er das Auto am Ende seiner Fahrt auch wieder auf dem vorgesehenen Stellplatz abstellen kann.

Viele Städte und Kommunen würden deshalb die vor Ort agierenden stationsbasierten CarSharer gern durch Fahrzeug-spezifische Zuweisung von Stellplätzen im öffentlichen Raum unterstützen. Der rechtliche Rahmen für ein solches Vorgehen ist jedoch unsicher. Gut funktionierende Beispiele wie in Bremen sind allein dem Mut der dortigen kommunalen Politik geschuldet. Dieses Problem müsste die Bundesregierung eigentlich durch ein bundesweit geltendes CarSharing-Gesetz lösen.

Es kommt jedoch möglicherweise anders. Mündlich erklärt das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium: Parkprivilegien soll es nur für CarSharing-Fahrzeuge geben, die sich gerade in Gebrauch befinden. Von einer Regelung für CarSharing-Stationen ist hingegen im Entwurf des BMVI keine Rede mehr. Damit würde das Gesetz nur noch jene 4 free-floating Anbieter unterstützen, die ihre Fahrzeuge in Deutschland nicht stationsgebunden aufstellen. Das zentrale Problem von rund 150 stationsbasierten Anbietern, ihrer weit über 350.000 Kunden sowie der meisten Kommunen bliebe hingegen ungelöst. Dies verwundert umso mehr, als DriveNow, der größte free-floating Carsharer, in der Wirtschaftswoche bereits verlauten lässt, dass er an reservierten Parkplätzen für die eigenen Fahrzeuge - anders als die stationsbasierten Anbieter - gar kein Interesse habe. Das Bundesministerium schafft also eine „Lösung“, die den einen nicht hilft und die den anderen nichts bedeutet. Es ist schwer zu verstehen, dass das Ministerium nach bereits mehreren stark umstrittenen Gesetzen ein weiteres Gesetzesvorhaben ohne Not zu einem Streitpunkt macht.

Der Bundesverband CarSharing ruft Länder und Kommunen sowie Verkehrspolitiker aller Bundestagsfraktionen dazu auf, gemeinsam auf ein Gesetz hinzuwirken, das CarSharing in Deutschland wirklich voranbringt, anstatt ein Problem zu lösen, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt.

Weitere Informationen zum Thema CarSharing finden Sie unter: http://www.carsharing.de

Kurzinfo über den bcs:
Der Bundesverband CarSharing (bcs) vertritt die politischen Interessen der Branche auf bundesweiter Ebene und gegenüber den Ländern. Die Aufgaben des bcs sind die kompetente und aktuelle Informationsübermittlung, die Förderung der Kommunikation innerhalb der Branche, die Pflege und Weiterentwicklung von Angeboten des CarSharing-Service und die praktische Unterstützung der Arbeit der CarSharing-Anbieter. Im Bundesverband sind derzeit 117 Anbieter organisiert.


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Verantwortlich und Kontakt:

Bundesverband CarSharing e. V. (bcs), Gunnar Nehrke
Kurfürstendamm 52, 10707 Berlin, Telefon: 030 - 92 12 33 53

Telefax: 030 - 22 32 07 04, E-Mail: info@carsharing.de, Internet: www.carsharing.de