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8. November 2016

CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum sind richtig – und überfällig

Die Bundesregierung will es den Kommunen ermöglichen, CarSharing-Parkplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ist für 2017 in Aussicht gestellt. Dabei geht es nicht um Wirtschaftsförderung oder kostenlose Stellplätze, sondern um die Entlastung der Städte von zu viel Autoverkehr.

Straßen für Autos, nicht für Menschen: So sieht es in den meisten Innenstädten heute ausDer Verkehrssektor verursacht rund 23 Prozent der CO2-Emission in Deutschland. Er ist einer der wenigen Bereiche, in dem die Emission immer noch ansteigt. Grund ist unter anderem der immer noch zunehmende Pkw-Verkehr. In den Innenstädten verbrauchen Pkw den mit Abstand größten Teil des Straßenraums für sich. Fußgänger und Radfahrer sind vielerorts weitgehend an den Rand gedrängt. Mittlerweile wünschen sich 82 Prozent aller Deutschen weniger Autos in ihren Wohngebieten. CarSharing ist einer der Schlüssel zu einem Mobilitätswandel: In innenstadtnahen Wohnquartieren ersetzt ein CarSharing-Fahrzeug zwischen 8 und 20 private Pkw. Haushalte, die am CarSharing teilnehmen und dafür ihr eigenes Auto abschaffen, verändern ihr Mobilitätsverhalten deutlich: 70 % nutzen den Pkw seltener, 40 % fahren mehr mit Bus und Bahn, 30% steigen öfter aufs Fahrrad. Eine Dienstleistung, die solche Effekte auf die Alltagsmobilität hat, sollte gefördert werden.

Es geht auch um Gerechtigkeit

Der öffentliche Straßenraum gehört allen - jedenfalls im Prinzip. Auto-Besitzer können ihre Pkw, innerhalb gewisser Grenzen, parken, wo sie wollen. Anders die Auto-Teiler: Insbesondere stationsbasierten CarSharing-Anbietern ist es fast nirgendwo erlaubt, ihre Fahrzeuge im öffentlichen Raum bereitzustellen. Dabei zeigt eine Vielzahl von Studien, dass die zentralen Umwelt-Kennziffern - Autobesitz und Veränderung des Mobilitätsverhaltens – für die Kunden stationsbasierter Angebote besonders gut ausfallen. Im Ergebnis heißt das: Gerade diejenigen CarSharing-Nutzer, die heute schon am meisten dafür tun, unsere Städte vom überbordenden Autoverkehr zu entlasten, werden seit Jahren am meisten benachteiligt. Es ist daher an der Zeit, Auto-Besitz und Auto-Teilen gleichberechtigt zu behandeln.

CarSharing-Stellplätze sind richtig – kostenlos müssen sie nicht sein

Stationsbasierte CarSharing-Anbieter gibt es mittlerweile in 540 Städten und Gemeinden in Deutschland. Rund 80 % ihrer Fahrzeuge parken heute auf privatem Grund – auf Hinterhöfen, Supermarkt-Parkplätzen und in Tiefgaragen. In Innenstädten, wo CarSharing am meisten bewirken kann, finden sich oft gar keine privaten Parkflächen mehr für die Fahrzeuge. Die Dienstleistung durch Stellplätze im öffentlichen Raum für Kunden besser erreichbar und für Nichtkunden sichtbarer zu machen, ist für einen Mobilitätswandel von zentraler Bedeutung. Kostenlos müssen die Stellflächen hingegen nicht sein.

Der öffentliche Raum ist ein kostbares Gut. CarSharing-Anbieter und ihre Kunden sollten hierfür genauso angemessen bezahlen müssen, wie alle anderen Nutzer des öffentlichen Raums. In Berlin kostet eine Parkerlaubnis für eine Anwohnerparkzone zurzeit genau einen Euro pro Monat. Es darf als sicher gelten, dass CarSharing-Anbieter für ihre Stellplätze mehr als das in die Kassen der Kommunen einzahlen werden. Es wäre daher absurd, zu befürchten, dass die Kommunen durch ein CarSharing-Gesetz finanziell weiter belastet werden.

Autor: Gunnar Nehrke; gunnar.nehrke@carsharing.de