Der Bundesverband Carsharing und seine Mitglieder unterstützen das Ziel, multimodale digitale Auskunftssysteme zu etablieren. Die deutschen Carsharing-Anbieter beliefern bereits heute über 30 solcher Systeme mit ihren Daten. Wir befürworten auch die Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes. Wir lehnen jedoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden ab.
Lesen Sie hier unsere volle Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Der Bundesverband Carsharing hat die Entstehung des CsgG, der entsprechenden Regelungen in StVO und VwV-StVO und der an §5 CsgG orientierten Landesregelungen für Carsharing kontinuierlich begleitet. Nach 2017 hat der bcs über 200 Kommunen bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Grundlagen beraten. Vor diesem Hintergrund können wir wichtige Optimierungsbedarfe in diesen Gesetzen identifizieren.
Mobility-as-a-Service (MaaS) integriert verschiedene Mobilitätsdienstleistungen in einer digitalen Anwendung und schlägt jeweils die beste Mobilitätslösung für einen Weg basierend auf den Bedürfnissen der jeweiligen Kund*in vor. Die deutschen Carsharing-Anbieter unterstützen MaaS und sind in viele Kooperationen eingebunden. In unserem Positionspapier erläutern wir wichtige Grundsätz für gute MaaS-Kooperationen.
In der Datenstrategie sind Empfehlungen für die Bereitstellung von Carsharing-Daten in MaaS-Kooperationen zusammengefasst. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Carsharing-Anbieter als auch an die Betreiber von MaaS-Apps.