Mobility-as-a-Service (MaaS) Dienste, die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wahl der Mobilitätsangebote unterstützen, gibt es in Deutschland bereits viele. Allein die Carsharing-Branche zählt nach eigenen Angaben über 30 solcher Systeme, die sie mit ihren Daten beliefert. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr möchte mit seinem Gesetzentwurf zum Mobilitätsdatengesetz nun die Datengrundlage für digitale Dienste verbessern und gleichzeitig deren Geschäftsmodelle fördern. Dazu erklärt Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverband Carsharing:
„Das BMDV gestaltet das geplante Mobilitätsdatengesetz als tiefen und schädlichen Eingriff in den Mobilitätsmarkt. Der Gesetzentwurf will digitale Dienste fördern, würde jedoch gleichzeitig den Bestand und weiteren Ausbau von nachhaltigen Mobilitätsangeboten wie Carsharing gefährden. Das ist weder im Interesse der Kommunen noch der Bügerinnen und Bürger. Die Carsharing-Branche unterstützt das Ziel, Carsharing in multimodale digitale Auskunftssysteme zu integrieren. Der Gesetzentwurf des BMDV geht über diesen Zweck jedoch weit hinaus. Wir machen konkrete Vorschläge für eine ausgewogene und sachgerechte Regulierung der Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten.“
Die ausführliche Stellungnahme des bcs zum Gesetzentwurf des BMDV finden Sie hier.