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Wie geht es nach Inkrafttreten des Carsharinggesetzes weiter?

Berlin, 01.09.2017

Der Bundesverband CarSharing e.V. stellt seine politischen Forderungen für die nächste Legislaturperiode vor. Aktuelle Kritik äußert der Verband am Bundesverkehrsministerium: Die Umsetzung des Carsharinggesetzes (CsgG) werde unnötig verzögert.

Fünf Forderungen hat der Bundesverband CarSharing e.V. identifiziert, mit denen aus CarSharing-Sicht eine Umsetzung der Verkehrswende in Deutschland vorangebracht werden soll. Neben speziell auf das CarSharing bezogenen Maßnahmen fordert der Verband auch eine Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in zentralen Punkten. Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing e.V. erläutert:

„Der Bundesverband CarSharing e. V. tritt für eine Mobilitätswende ein. Das bedeutet eine grundlegende Umorganisation des Mobilitätssystems. Das Ziel muss sein: Weg von der Pkw-Fixierung, hin zu einer anlassbezogenen Nutzung von Bus, Bahn, Fahrrad und Auto. Auf eine solche Veränderung ist unser Verkehrsrecht nicht vorbereitet, das müssen wir ändern.“

Konkret fordert der Verband, in der Straßenverkehrsordnung Maßnahmen zur Verringerung von Parkraumbedarf als Anlass für eine Einschränkung des Verkehrs vorzusehen, die den Anwohnern zugutekommt. Im Personenbeförderungsgesetz soll das systematische Experimentieren mit neuen Mobilitätsdienstleistungen umfassend geregelt werden. Loose erklärt:

„Zum einen brauchen wir mehr Spielraum für Experimente. Zum anderen müssen wir dafür sorgen, dass Dienstleistungen, die im Experiment den Mobilitätswandel erwiesenermaßen nicht voranbringen, auch wieder aussortiert werden.“

Um auch das Thema „Emissionen im Verkehr“ systematisch anzugehen, fordert der Verband ein speziell auf das CarSharing zugeschnittenes Förderprogramm für Elektromobilität. In CarSharing-Flotten sind bereits heute rund einhundertmal mehr e-Fahrzeuge in Betrieb als in gesamten nationalen Pkw-Bestand, aber Verbandschef Loose sieht Raum für weiteres Wachstum:

„CarSharing kann seinen Beitrag zur Durchsetzung der Elektromobilität weiter verstärken. Aber die Förderung einer Ladeinfrastruktur an reservierten CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum sehen die Förderrichtlinien bisher nicht vor. Das müssen wir anpassen.“

Alle politischen Forderungen des Bundesverband CarSharing e.V. können Sie hier nachlesen.

Kritik am Bundesverkehrsminsterium: Die Umsetzung des Carsharinggesetzes wird unnötig verzögert

Das neue Carsharinggesetz der Bundesregierung tritt offiziell am heutigen 01. September in Kraft. Unklar ist jedoch, wann die praktische Umsetzung wirklich beginnen kann. Denn in nachfolgenden Verordnungen zum Gesetz müssen erst noch Dinge, wie die Kennzeichnung der Fahrzeuge, die nötigen Verkehrszeichen zur Einrichtung reservierter Stellplätze im Straßenraum sowie die Vergabekriterien für Stellplätze definiert werden. Einen Termin für die Veröffentlichung dieser Verordnungen hat das zuständige BMVI bisher auch auf Nachfrage nicht genannt. Loose kritisiert:

„Viele Länder und Kommunen haben ein wachsendes Interesse daran, die Verkehrswende endlich voranzubringen. Es ist unverständlich, dass das Bundesverkehrsministerium die Regeln für die praktische Umsetzung des Carsharinggesetzes nun nicht zügig definiert.“

Loose weist darauf hin, dass Kommunen trotzdem bereits jetzt in Aktion treten können:

„Das Carsharinggesetz bestimmt, dass die Einrichtung stationsbasierter CarSharing-Stellplätze per Sondernutzung geschieht. Für Straßen in kommunaler Hoheit reicht daher eine Ergänzung der kommunalen Sondernutzungs-Satzungen, um diese Stellplätze rechtssicher einzurichten. Die Kommunen sind frei, in diesem Punkt sofort zu handeln.“

 

Download

PDF: Pressemitteilung zu den politische Forderungen des bcs zur Bundestagswahl 2017 vom 01.09.2017

 

Kurzinfo über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) wurde 1998 gegründet. Er ist  der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, multimodale Mobilität zu fördern, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den Individualverkehr zu verringern. Im Bundesverband sind derzeit 133 Anbieter organisiert.


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Verantwortlich und Kontakt:

Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)

Gunnar Nehrke
Kurfürstendamm 52

10707 Berlin

Telefon: 030 - 92 12 33 53
E-Mail: info@carsharing.de

www.carsharing.de